Im Jahr 2003 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Seit November 2010 betreibe ich eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in der Kurstadt Bad Tennstedt. Schwerpunktmäßig bin ich auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts, des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts sowie des Sozialrechts, insbesondere bzgl. den Leistungen nach dem SGB II und SGB III sowie im Bereich der Regelungen zur Erwerbsminderungsrente tätig.
Die kompetente und zuverlässige Beratung meiner Mandanten steht für mich im Vordergrund. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Da ich die Kanzlei allein führe, können meine Mandanten stets auf persönliche und direkte Betreuung vertrauen. Im Interesse der Ratsuchenden setze ich auf ökonomisch sinnvolle Lösungen, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Selbstverständlich werden meine Mandanten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen umfassend von mir vertreten.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Mitglied im Erfurter Anwaltverein e.V.
Dozententätigkeit in privaten Bildungseinrichtungen, Seminare und Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Regelungen, die die unselbstständige, abhängige Erwerbstätigkeit betreffen.
Das zum Bereich des Verkehrsrechts gehörende Verkehrszivilrecht umfasst vorwiegend das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht.
Das Verkehrsstraf- und Verkehrs-OWi-Recht befasst sich mit der Verfolgung und Ahndung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Das Sozialrecht beinhaltet Rechtsnormen, die die soziale Sicherung betreffen und ist insbesondere im Sozialgesetzbuch aber auch in zahlreichen anderen Vorschriften geregelt.