Verkehrsstraf- u. Verkehrs-OWi-Recht

Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Verteidigung in Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie die Verteidigung bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat im Straßenverkehr eingeleitet, berate und verteidige ich Sie im außergerichtlichen Vorverfahren sowie, sofern Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wird, im gerichtlichen Verfahren.

In Verbindung mit dem Straßenverkehr sind insbesondere folgende Straftatbestände relevant:

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, berate und verteidige ich Sie im Verwaltungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren.

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

Diese Punkte betreffen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich aber auch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), z. B. Nichtaushändigung eines Fahrtenbuches, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) , z. B. Nichtmitführen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), z. B. Nichtmitführen der Prüfungsbescheinigung für begleitetes Fahren ab 17 Jahre, ergeben.